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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Energieberatung Steiermark
Die Energieberatung des Landes Steiermark bietet produktunabhängige und kostenlose Beratung rund ums Bauen, Sanieren, Heizen und Wohnen an.
Wer kann die Förderung beantragen?
Natürliche Personen (Liegenschaftseigentümer*innen, Miteigentümer*innen, Wohnungseigentümer*innen, Mieter*innen und Nutzungsberechtigte)
Juristische Personen (Hausverwaltungen, Gemeinden, Vereine oder sonstige Einrichtungen, z.B. Körperschaften des öffentlichen Rechts und Sozialeinrichtungen)
Was wird gefördert?
Gefördert wird eine einmalige, nicht rückzahlbare Energieberatung, die in drei Kategorien durchgeführt werden kann:
Energieberatung
: Wahlweise im Büro, telefonisch oder vor Ort
Vor-Ort-Gebäudecheck
: Detaillierte Analyse des Gebäudes
Beratung gegen Energiearmut
: Fokus auf Haushalte mit geringem Einkommen
Die Beratung muss zwischen dem 1. Jänner und 31. Dezember 2025 durchgeführt werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Förderungsbeitrag: Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss
Förderhöhe: Bis zu 100 % der Beratungskosten
Maximalbetrag: Je nach Art der Beratung und Förderkategorie
Kriterien
Beratung muss im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2025 durchgeführt werden
Förderung ist nur einmal pro Liegenschaft möglich
Beratung muss von einer anerkannten Energieberatungsstelle durchgeführt werden
Antragstellung vor Durchführung der Beratung erforderlich
Förderung nur solange finanzielle Mittel verfügbar sind
Weitere Informationen
Energieberatung in der Steiermark - Wohnbau - Land Steiermark