Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

◀ zurück

Energieberatung Steiermark

Die Energieberatung des Landes Steiermark bietet produktunabhängige und kostenlose Beratung rund ums Bauen, Sanieren, Heizen und Wohnen an.


Wer kann die Förderung beantragen?

  • Natürliche Personen (Liegenschaftseigentümer*innen, Miteigentümer*innen, Wohnungseigentümer*innen, Mieter*innen und Nutzungsberechtigte)
  • Juristische Personen (Hausverwaltungen, Gemeinden, Vereine oder sonstige Einrichtungen, z.B. Körperschaften des öffentlichen Rechts und Sozialeinrichtungen)


Was wird gefördert?

Gefördert wird eine einmalige, nicht rückzahlbare Energieberatung, die in drei Kategorien durchgeführt werden kann:
  • Energieberatung: Wahlweise im Büro, telefonisch oder vor Ort
  • Vor-Ort-Gebäudecheck: Detaillierte Analyse des Gebäudes
  • Beratung gegen Energiearmut: Fokus auf Haushalte mit geringem Einkommen
Die Beratung muss zwischen dem 1. Jänner und 31. Dezember 2025 durchgeführt werden.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Förderungsbeitrag: Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Förderhöhe: Bis zu 100 % der Beratungskosten
  • Maximalbetrag: Je nach Art der Beratung und Förderkategorie

Kriterien

  • Beratung muss im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2025 durchgeführt werden
  • Förderung ist nur einmal pro Liegenschaft möglich
  • Beratung muss von einer anerkannten Energieberatungsstelle durchgeführt werden
  • Antragstellung vor Durchführung der Beratung erforderlich
  • Förderung nur solange finanzielle Mittel verfügbar sind

Weitere Informationen

Energieberatung in der Steiermark - Wohnbau - Land Steiermark