Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Solarthermische Anlagen Steiermark

Achtung: Antragsstellung derzeit nicht möglich. Die Steiermark fördert den Einbau neuer solarthermischer Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu 30 % der anrechenbaren Investitionskosten.


Wer kann die Förderung beantragen?

  • Privatpersonen
  • Gemeinden
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Wohnbaugesellschaften


Was wird gefördert?

  • Neuinstallation oder Austausch von solarthermischen Anlagen zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung.
  • Sanierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Installation.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Förderhöhe: bis zu 30 % der förderfähigen Kosten.
  • Maximalbetrag: 5.000 € pro Projekt.


Kriterien

  • Hauptwohnsitz: Die Anlage muss in einem Gebäude mit Hauptwohnsitz verwendet werden.
  • Zertifizierung: Die Anlage muss den aktuellen technischen Standards entsprechen und von anerkannten Stellen zertifiziert sein.
  • Fachgerechte Installation: Die Installation muss durch qualifizierte Fachbetriebe erfolgen.

Weitere Informationen

Förderung von solarthermischen Anlagen - Wohnbau - Land Steiermark
Die Förderung ist für Projekte gültig, die im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2025 abgeschlossen sind. Die Antragstellung erfolgt online über das E-Government-Portal des Landes Steiermark.