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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Solarthermische Anlagen Steiermark
Achtung
: Antragsstellung derzeit nicht möglich. Die Steiermark fördert den Einbau neuer solarthermischer Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu 30 % der anrechenbaren Investitionskosten.
Wer kann die Förderung beantragen?
Privatpersonen
Gemeinden
Gemeinnützige Organisationen
Wohnbaugesellschaften
Was wird gefördert?
Neuinstallation oder Austausch von solarthermischen Anlagen zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung.
Sanierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Installation.
Wie hoch ist die Förderung?
Förderhöhe: bis zu 30 % der förderfähigen Kosten.
Maximalbetrag: 5.000 € pro Projekt.
Kriterien
Hauptwohnsitz: Die Anlage muss in einem Gebäude mit Hauptwohnsitz verwendet werden.
Zertifizierung: Die Anlage muss den aktuellen technischen Standards entsprechen und von anerkannten Stellen zertifiziert sein.
Fachgerechte Installation: Die Installation muss durch qualifizierte Fachbetriebe erfolgen.
Weitere Informationen
Förderung von solarthermischen Anlagen - Wohnbau - Land Steiermark
Die Förderung ist für Projekte gültig, die im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2025 abgeschlossen sind. Die Antragstellung erfolgt online über das E-Government-Portal des Landes Steiermark.