Über KRAISBAU
Über KRAISBAU
Partner
Kontakt
Wissenstransfer
Bauphasen
Demoprojekte
Nachschlagewerk
Verordnungen
Richtlinien
Gesetze
Strategien / Initiativen
Zertifizierungen
Fonds, Garantien
Publikationen
Förderdatenbank
News
News & Veranstaltungen
Pressespiegel
KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
◀ zurück
Wärmepumpen Steiermark
Achtung
: Antragsstellung derzeit nicht möglich. Die Steiermark unterstützt den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme durch Förderungen für Wärmepumpen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Privatpersonen
Gemeinden
Gemeinnützige Organisationen
Was wird gefördert?
Neuinstallation von Wärmepumpen
Austausch bestehender Heizsysteme durch Wärmepumpen
Sanierungsmaßnahmen in Verbindung mit der Installation
Gefördert werden sowohl Luft-Wasser- als auch Sole-Wasser-Wärmepumpen.
Wie hoch ist die Förderung?
Förderhöhe: bis zu 30 % der förderfähigen Kosten
Maximalbetrag: 5.000 €
Die genaue Höhe hängt von der Art der Wärmepumpe und den spezifischen Gegebenheiten ab.
Kriterien
Hauptwohnsitz: Die Wärmepumpe muss in einem Gebäude mit Hauptwohnsitz verwendet werden.
Zertifizierung: Die Wärmepumpe muss den aktuellen technischen Standards entsprechen und von anerkannten Stellen zertifiziert sein.
Fachgerechte Installation.
Weitere Informationen
Förderung von Wärmepumpen - Wohnbau - Land Steiermark
Förderzeitraum: Die Förderung ist für Projekte gültig, die im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2025 abgeschlossen sind.
Die Antragstellung erfolgt online über das E-Government-Portal des Landes Steiermark.