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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Biomassekessel Steiermark
Achtung
: Antragsstellung derzeit nicht möglich. Förderung des Ersatzes von bestehenden, fossilen Heizungssystemen und Stromheizungen durch Pellets-, Hackschnitzel, Scheitholz- oder Kombikessel.
Wer kann die Förderung beantragen?
Liegenschaftseigentümer*innen
Bauberechtigte
Wohnungseigentümer*innen
Oder eine nahestehende Person gemäß § 2 Z. 9 Stmk. Wohnbauförderungsgesetz 1993
Was wird gefördert?
Neubau von Eigenheimen (eine - zwei Wohneinheiten)
Zu-/Einbau einer neuen Wohnung in bestehendes Gebäude
Wie hoch ist die Förderung?
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag
Max. 30 % der anrechenbaren Investitionskosten
Kriterien
Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
Hauptwohnsitzpflicht
Bau darf noch nicht fertiggestellt sein
Einkommensgrenze: max. 49.000 € pro Person (erhöhbar je nach Haushaltsgröße)
Eigenmittel nötig
Weitere Informationen
Förderung von Biomassekesseln - Wohnbau - Land Steiermark