Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Biomassekessel Steiermark

Achtung: Antragsstellung derzeit nicht möglich. Förderung des Ersatzes von bestehenden, fossilen Heizungssystemen und Stromheizungen durch Pellets-, Hackschnitzel, Scheitholz- oder Kombikessel.


Wer kann die Förderung beantragen?

  • Liegenschaftseigentümer*innen
  • Bauberechtigte
  • Wohnungseigentümer*innen
  • Oder eine nahestehende Person gemäß § 2 Z. 9 Stmk. Wohnbauförderungsgesetz 1993


Was wird gefördert?

  • Neubau von Eigenheimen (eine - zwei Wohneinheiten)
  • Zu-/Einbau einer neuen Wohnung in bestehendes Gebäude


Wie hoch ist die Förderung?

  • Einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag
  • Max. 30 % der anrechenbaren Investitionskosten

Kriterien

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
  • Hauptwohnsitzpflicht
  • Bau darf noch nicht fertiggestellt sein
  • Einkommensgrenze: max. 49.000 € pro Person (erhöhbar je nach Haushaltsgröße)
  • Eigenmittel nötig

Weitere Informationen

Förderung von Biomassekesseln - Wohnbau - Land Steiermark