Über KRAISBAU
Über KRAISBAU
Partner
Kontakt
Wissenstransfer
Bauphasen
Demoprojekte
Nachschlagewerk
Verordnungen
Richtlinien
Gesetze
Strategien / Initiativen
Zertifizierungen
Fonds, Garantien
Publikationen
Förderdatenbank
News
News & Veranstaltungen
Pressespiegel
KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
◀ zurück
Ökofonds: Innovative Photovoltaik-Doppelnutzung
Förderungen von Investitionen zur Neuerrichtung und Erweiterung von innovativen Photovoltaikanlagen mit Doppelnutzung in der Steiermark.
Wer kann die Förderung beantragen?
Juristische Personen mit Sitz in der Steiermark
Was wird gefördert?
Errichtung von innovativen Photovoltaikanlagen mit Doppelnutzung, z. B. Agro-Photovoltaikanlagen oder bauwerksintegrierte Photovoltaik (BIPV)
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der installierten Leistung der Anlage sowie der Art der Photovoltaikanlage:
Bauwerksintegrierte Photovoltaikanlagen erhalten einen Fördersatz von 400 €/kWp (für Anlagen zwischen 20 und 100 kWp).
Photovoltaikanlagen mit farbigen Modulen werden gefördert mit
300 €/kWp bei einer Leistung von ≥ 20 bis 100 kWp,
400 €/kWp bei einer Leistung von > 100 bis 1.000 kWp.
Anlagen mit Hybridkollektoren (PVT) erhalten ebenfalls
300 €/kWp bei ≥ 20 bis 100 kWp und
400 €/kWp bei > 100 bis 1.000 kWp.
Photovoltaikanlagen auf befestigten Betriebsflächen werden gefördert mit
150 €/kWp bei ≥ 20 bis 100 kWp und
250 €/kWp bei > 100 bis 1.000 kWp.
Photovoltaikanlagen als Parkplatzüberdachung auf befestigten Betriebsflächen erhalten einen einheitlichen Fördersatz von 150 €/kWp.
Photovoltaikanlagen an Lärmschutzwänden, Lärmschutzwällen sowie Staumauern werden mit 200 €/kWp gefördert.
Agri-Photovoltaikanlagen erhalten ebenfalls einen Fördersatz von 150 €/kWp.
Floating PV (schwimmende Photovoltaikanlagen) werden mit 100 €/kWp gefördert.
Weitere Informationen
Erforderliche Unterlagen
Projektkonzept
Projektdaten
De-minimis-Erklärung
Eidesstattliche Erklärung KMU
Ökofonds: Innovative Photovoltaik-Doppelnutzung - Technik Steiermark - Land Steiermark
Einreichfrist:
Dezember 2024 bis 30. September 2025
Über das eGovernment Formular