Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Ökofonds: Innovative Photovoltaik-Doppelnutzung

Förderungen von Investitionen zur Neuerrichtung und Erweiterung von innovativen Photovoltaikanlagen mit Doppelnutzung in der Steiermark.



Wer kann die Förderung beantragen?

  • natürliche Personen
  • juristische Personen
  • ...mit Sitz in der Steiermark



Was wird gefördert?

Errichtung von innovativen Photovoltaikanlagen mit Doppelnutzung

  • Bauwerksintegrierte Photovoltaikanlagen (BIPV)
  • Photovoltaikanlagen mit farbigen Modulen
  • Anlagen mit Hybridkollektoren (PVT)
  • PV-Anlagen auf befestigten Betriebsflächen
  • PV-Anlagen als Parkplatzüberdachung auf befestigten Flächen
  • PV-Analgen an Lärmschutzwänden und -wällen sowie Staumauern
  • Agri-Photovoltaikanlagen
  • Floating PV

Die Leistung der Anlage muss mind. 20kWp betragen.

Made in Europe Bonus: Für alle Kategorien (bei Installation von PV-Anlagen, die in Europa gefertigt wurden): 50€ pro kWp


Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der installierten Leistung der Anlage sowie der Art der Photovoltaikanlage:
  • Bauwerksintegrierte Photovoltaikanlagen erhalten einen Fördersatz von 350 €/kWp (für Anlagen zwischen 20 und 1000 kWp).
  • Photovoltaikanlagen mit farbigen Modulen werden gefördert mit
    • 275 €/kWp bei einer Leistung von ≥ 20 bis 100 kWp,
    • 350 €/kWp bei einer Leistung von > 200 bis 1.000 kWp.
  • Anlagen mit Hybridkollektoren (PVT) erhalten ebenfalls
    • 275 €/kWp bei ≥ 20 bis 100 kWp und
    • 350 €/kWp bei > 200 bis 1.000 kWp.
  • Photovoltaikanlagen auf befestigten Betriebsflächen werden gefördert mit
    • 140 €/kWp bei ≥ 20 bis 100 kWp (+125€ für die Umsetzung innovativer und nachhaltiger Lösungsansätze)  und
    • 225 €/kWp bei > 100 bis 1.000 kWp (+125€ für die Umsetzung innovativer und nachhaltiger Lösungsansätze).
  • Photovoltaikanlagen als Parkplatzüberdachung auf befestigten Betriebsflächen erhalten einen einheitlichen Fördersatz von 125 €/kWp (+125€ für die Umsetzung innovativer und nachhaltiger Lösungsansätze).
  • Photovoltaikanlagen an Lärmschutzwänden, Lärmschutzwällen sowie Staumauern werden mit 150 €/kWp gefördert.
  • Agri-Photovoltaikanlagen erhalten ebenfalls einen Fördersatz von 150 €/kWp.
  • Floating PV (schwimmende Photovoltaikanlagen) werden mit 100 €/kWp gefördert.
Max. 30% der förderungsfähigen Investitionskosten, max. 250.000€.

Weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

  • Projektkonzept
  • Projektdaten
  • De-minimis-Erklärung
  • Eidesstattliche Erklärung KMU

Einreichfrist:

  • 01.10.2025 bis 31.05.2026
Über das eGovernment Formular