Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Ökofonds: Innovative Photovoltaik-Doppelnutzung

Förderungen von Investitionen zur Neuerrichtung und Erweiterung von innovativen Photovoltaikanlagen mit Doppelnutzung in der Steiermark.


Wer kann die Förderung beantragen?

  • Juristische Personen mit Sitz in der Steiermark


Was wird gefördert?

  • Errichtung von innovativen Photovoltaikanlagen mit Doppelnutzung, z. B. Agro-Photovoltaikanlagen oder bauwerksintegrierte Photovoltaik (BIPV)

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der installierten Leistung der Anlage sowie der Art der Photovoltaikanlage:
  • Bauwerksintegrierte Photovoltaikanlagen erhalten einen Fördersatz von 400 €/kWp (für Anlagen zwischen 20 und 100 kWp).
  • Photovoltaikanlagen mit farbigen Modulen werden gefördert mit
    • 300 €/kWp bei einer Leistung von ≥ 20 bis 100 kWp,
    • 400 €/kWp bei einer Leistung von > 100 bis 1.000 kWp.
  • Anlagen mit Hybridkollektoren (PVT) erhalten ebenfalls
    • 300 €/kWp bei ≥ 20 bis 100 kWp und
    • 400 €/kWp bei > 100 bis 1.000 kWp.
  • Photovoltaikanlagen auf befestigten Betriebsflächen werden gefördert mit
    • 150 €/kWp bei ≥ 20 bis 100 kWp und
    • 250 €/kWp bei > 100 bis 1.000 kWp.
  • Photovoltaikanlagen als Parkplatzüberdachung auf befestigten Betriebsflächen erhalten einen einheitlichen Fördersatz von 150 €/kWp.
  • Photovoltaikanlagen an Lärmschutzwänden, Lärmschutzwällen sowie Staumauern werden mit 200 €/kWp gefördert.
  • Agri-Photovoltaikanlagen erhalten ebenfalls einen Fördersatz von 150 €/kWp.
  • Floating PV (schwimmende Photovoltaikanlagen) werden mit 100 €/kWp gefördert.


Weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

  • Projektkonzept
  • Projektdaten
  • De-minimis-Erklärung
  • Eidesstattliche Erklärung KMU
Ökofonds: Innovative Photovoltaik-Doppelnutzung - Technik Steiermark - Land Steiermark

Einreichfrist:

  • Dezember 2024 bis 30. September 2025
Über das eGovernment Formular