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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Ökofonds: Ladeinfrastruktur bei öffentlichen Parkplätzen
Förderung für die Neuerrichtung der Ladeinfrastruktur auf 24/7 öffentlich zugänglichen PKW-Parkplätzen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Natürliche und juristische Personen
Körperschaften des öffentlichen Rechts
Was wird gefördert?
Neuerrichtung von Ladeinfrastruktur auf rund um die Uhr (24/7) öffentlich zugänglichen PKW-Stellplätzen
Wie hoch ist die Förderung?
Allgemein:
bis zu 30 % der anrechenbaren Netto-Anschaffungskosten
e5-Gemeinden und Gemeinden in Klima- und Energiemodellregionen:
bis zu 35 %
Max. Förderung je Projekt:
100.000 €
Planungskosten:
bis zu 10 % der Gesamtkosten
Gesamtbudget:
1.000.000 €
Förderart:
Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss
Kriterien
Antragstellung:
Vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung zur Bestellung von Anlagenteilen oder vor Beginn der Bauarbeiten
Energiequelle:
Nachweis der Einspeisung von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern bzw. Ökostrom gemäß Stromkennzeichnung der E-Control oder aus eigenen Ökostromanlagen
Zählpunkt:
Anlage muss über einen eigenen Zählpunkt gespeist werden
Ökofonds: Ladeinfrastruktur bei öffentlich zugänglichen Parkplätzen - Technik Steiermark - Land Steiermark
Weitere Informationen
Ökofonds: Ladeinfrastruktur bei öffentlich zugänglichen Parkplätzen - Technik Steiermark - Land Steiermark