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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Ökofonds: Unterstützung von Förderungsanträgen für Wasserstoffprojekte
Förderung der Erarbeitung von Einreichunterlagen zu Förderausschreibungen für Investitionen in die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung, Verteilung, Speicherung oder Verwendung von erneuerbarem Wasserstoff in der Steiermark.
Wer kann die Förderung beantragen?
Juristische Personen
...mit Sitz in der Steiermark
Was wird gefördert?
Erarbeitung von Einreichunterlagen für Förderungen auf Bundes- oder EU-Ebene
Studien und Beratungsleistungen zur Errichtung von Anlagen zur Erzeugung, Verteilung, Speicherung oder Verwendung von erneuerbarem Wasserstoff in der Steiermark
Wie hoch ist die Förderung?
Förderungsart: Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss
Förderungssätze:
Allgemein: max. 60 % der anrechenbaren Kosten
Bei Beteiligung kleiner Unternehmen oder Einzelpersonen: max. 80 %
Max. Förderung je Projektvorhaben:
Für Einreichungen zu Bundesförderungen: 15.000 €
Für Einreichungen zu EU-Förderungen: 50.000 €
Max. Anzahl an geförderten Projektvorhaben pro Antragsteller*in: zwei
Kriterien
Antragstellung vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung zur Bestellung oder Beauftragung
Bereits vorhandene Rohkonzepte (z. B. Projektskizzen, Vormachbarkeitsstudien) erforderlich
Bestätigung einer fachlich geeigneten Stelle über die Bereitschaft zur Erstellung einer Studie oder Beratung notwendig
Keine Überförderung (mehr als 100 % der anrechenbaren Kosten)
Keine weiteren Förderungen für denselben Fördergegenstand durch andere Dienststellen des Landes Steiermark
Weitere Informationen
Ökofonds: Unterstützung von Förderungsanträgen für Wasserstoffprojekte - Technik Steiermark - Land Steiermark