Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Ökofonds: Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff

Förderung von Investitionen in die Neuerrichtung von Elektrolyseuren für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff in der Steiermark.



Wer kann die Förderung beantragen?

Juristische Personen
  • ...mit Sitz in der Steiermark



Was wird gefördert?

  • Investitionen in die Neuerrichtung von Elektrolyseuren mit einer Stackleistung von unter 500 kW.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Förderungsart: Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss
  • Max. Förderungshöhe je Antrag und Projektvorhaben: 400.000€
  • Max. Förderungssatz bei Elektrolyseuren mit einer Stackleistung
    • bis einschließlich 100 kW: 70% der förderungsfähigen Kosten
    • zwischen 101 kW und 500 kW: 60% der förderungsfähigen Kosten

Kriterien

  • Antragstellung vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung zur Bestellung oder Beauftragung
  • Geförderte Anlage muss mindestens 7 Jahre betrieben werden
  • Keine Überförderung (mehr als 100 % der anrechenbaren Kosten)
  • Keine weiteren Förderungen für denselben Fördergegenstand durch andere Dienststellen des Landes Steiermark


Weitere Informationen

Antragstellung von 01.04.2026 bis 30.09.2026

2026_03_02_Förderungsausschreibung Wasserstoff Erzeugung.pdf