Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Elektromobilität – Lastmanagementsysteme und Ladestationen

Förderung von thermischen Sanierungen und Bestandserweiterungen von Wohngebäuden. Verschiedene Boni (z.B. Materialressourcenbonus).


Wer kann die Förderung beantragen?

Lastmanagementsysteme:

  • Eigentümer*innen und Eigentümer*innengemeinschaften
  • Bevollmächtigte Hausverwaltungen
  • Bauträger*innen im Sinne der Gewerbeordnung 1994 bzw. des Bauträgervertragsgesetzes, sofern eine De-minimis-Förderung möglich ist


Intelligente E-Ladestationen:

  • Privatpersonen, auf die ein E-PKW zugelassen ist (keine unternehmerische Nutzung)


Was wird gefördert?

Bei Lastmanagementsysteme:
  • Anschaffung und Installation von Lastmanagementsystemen für Wohngebäude in der Steiermark mit mehr als vier Wohnungen oder mehr als zehn Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge
Bei Intelligenten E-Ladestationen:
  • Anschaffung von dreiphasigen, intelligenten E-Ladestationen in Form einer Wallbox oder eines mobilen Laders mit einer Bemessungsleistung von mindestens 11 kW


Wie hoch ist die Förderung?

  • Einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag
  • Max. 30 % der anrechenbaren Investitionskosten

Weitere Informationen

Elektromobilität - Lastmanagementsysteme und Ladestationen - Wohnbau - Land Steiermark