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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Elektromobilität – Lastmanagementsysteme und Ladestationen
Förderung von thermischen Sanierungen und Bestandserweiterungen von Wohngebäuden. Verschiedene Boni (z.B. Materialressourcenbonus).
Wer kann die Förderung beantragen?
Lastmanagementsysteme:
Eigentümer*innen und Eigentümer*innengemeinschaften
Bevollmächtigte Hausverwaltungen
Bauträger*innen im Sinne der Gewerbeordnung 1994 bzw. des Bauträgervertragsgesetzes, sofern eine De-minimis-Förderung möglich ist
Intelligente E-Ladestationen:
Privatpersonen, auf die ein E-PKW zugelassen ist (keine unternehmerische Nutzung)
Was wird gefördert?
Bei Lastmanagementsysteme:
Anschaffung und Installation von Lastmanagementsystemen für Wohngebäude in der Steiermark mit mehr als vier Wohnungen oder mehr als zehn Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge
Bei Intelligenten E-Ladestationen:
Anschaffung von dreiphasigen, intelligenten E-Ladestationen in Form einer Wallbox oder eines mobilen Laders mit einer Bemessungsleistung von mindestens 11 kW
Wie hoch ist die Förderung?
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag
Max. 30 % der anrechenbaren Investitionskosten
Weitere Informationen
Elektromobilität - Lastmanagementsysteme und Ladestationen - Wohnbau - Land Steiermark