Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Lastmanagementsysteme

Förderung von thermischen Sanierungen und Bestandserweiterungen von Wohngebäuden. Verschiedene Boni (z.B. Materialressourcenbonus).



Wer kann die Förderung beantragen?

  • Eigentümer*innen und Eigentümer*innengemeinschaften
  • Bevollmächtigte Hausverwaltungen
  • Bauträger*innen im Sinne der Gewerbeordnung 1994 bzw. des Bauträgervertragsgesetzes, sofern eine De-minimis-Förderung möglich ist

 

Wie hoch ist die Förderung?

  • 30% der anrechenbaren Investitionskosten
  • Basisförderung (bis zu 99 mögliche Ladepunkte): 5.000€
  • Zuschlag zur Basisförderung je weitere 50 mögliche Ladepunkte: 2.500€

Was wird gefördert?

Förderung der Anschaffung und Installation von Lastmanagementsystemen für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohnungen oder mehr als 10 Abstellplätzen für KFZ.

Voraussetzungen sind:

  • Errichtung und Inbetriebnahme durch befugtes Elektrounternehmen
  • Nur neue und ungebrauchte Anlagen(-teile) und Komponenten werden gefördert
  • Installation von mind. einem Ladepunkt gemeinsam mit dem Lastmanagementsystem
  • Ausschließlich Ökostrom aus geförderten Ladestationen
  • Die geförderte Anlage muss mind. 7 Jahre lang entsprechend betrieben werden.

Weitere Informationen

01.01.2026 - 31.12.2026

2026_Infoblatt Lastmanagementsysteme.pdf