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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Sanierungsförderung Vorarlberg
Förderung von thermischen Sanierungen und Bestandserweiterungen von Wohngebäuden. Verschiedene Boni (z.B. Materialressourcenbonus)
Wer kann die Förderung beantragen?
Private Eigentümer*innen von Wohnhäusern (mit Hauptwohnsitz in Vorarlberg)
Wohnbaugesellschaften und Baugruppen, die Bestandsgebäude sanieren
Eigentümer*innen von Ferienhäusern (bei rascher Sanierung)
Was wird gefördert?
Maßnahmen zur thermischen Sanierung wie z.B.:
Dämmung von Außenwänden, Dächern, Decken
Erneuerung von Fenstern und Türen
Behebung von Wärmebrücken
Für die Sanierung erhaltenswerter Wohnhäuser wird unabhängig von der energetischen Qualität der Sanierung ein Förderdarlehen oder alternativ ein Einmalzuschuss gewährt.
Wie hoch ist die Förderung?
Zinsgünstiges Darlehen (Laufzeit 35 Jahre), kontinuierlich steigender Zinssatz von 1% (erste 5 Jahre) auf 5% (letzte 10 Jahre)
Basisförderung beim thermischen Verbessern von Bauteilen
plus Boni (z. B. für gute Energiewerte, Nutzung ökologischer Materialien, Verbau von wenig grauer Energie,...)
Kriterien
Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
Hauptwohnsitz im geförderten Gebäude
Einkommensgrenzen: eine Person: 4.000 €; zwei Personen: 7.000 €; drei oder mehr Personen: 8.250 €
Energetische Mindestanforderungen wie:
HFKW-freie Baustoffe bei Dämmung, Abdichtung und Installationen
PVC-freie Baumaterialien im Innenraum (ausgenommen Elektroinstallationen)
Keine Gasheizung zulässig
Die Sanierungsförderung Vorarlberg wird als
zinsgünstiges Darlehen
vergeben.
Weitere Informationen
Sanierungsförderung des Landes Vorarlberg 2025 — Energieinstitut Vorarlberg
Wohnhaussanierung