Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Sanierungsförderung Vorarlberg

Förderung von thermischen Sanierungen und Bestandserweiterungen von Wohngebäuden. Verschiedene Boni (z.B. Materialressourcenbonus)



Wer kann die Förderung beantragen?

  • Private Eigentümer*innen von Wohnhäusern (mit Hauptwohnsitz in Vorarlberg)
  • Wohnbaugesellschaften und Baugruppen, die Bestandsgebäude sanieren
  • Eigentümer*innen von Ferienhäusern (bei rascher Sanierung)



Was wird gefördert?

Maßnahmen zur thermischen Sanierung wie z.B.:
  • Dämmung von Außenwänden, Dächern, Decken
  • Erneuerung von Fenstern und Türen
  • Behebung von Wärmebrücken
Für die Sanierung erhaltenswerter Wohnhäuser wird unabhängig von der energetischen Qualität der Sanierung ein Förderdarlehen oder alternativ ein Einmalzuschuss gewährt.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Zinsgünstiges Darlehen (Laufzeit 35 Jahre), kontinuierlich steigender Zinssatz von 1% (erste 5 Jahre) auf 5% (letzte 10 Jahre)
  • Basisförderung beim thermischen Verbessern von Bauteilen
  • plus Boni (z. B. für gute Energiewerte, Nutzung ökologischer Materialien, Verbau von wenig grauer Energie,...)

Kriterien

    • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
    • Hauptwohnsitz im geförderten Gebäude
    • Einkommensgrenzen: eine Person: 4.000 €; zwei Personen: 7.000 €; drei oder mehr Personen: 8.250 €
    • Energetische Mindestanforderungen wie:

  • HFKW-freie Baustoffe bei Dämmung, Abdichtung und Installationen
  • PVC-freie Baumaterialien im Innenraum (ausgenommen Elektroinstallationen)
  • Keine Gasheizung zulässig
Die Sanierungsförderung Vorarlberg wird als zinsgünstiges Darlehen vergeben.

Weitere Informationen

Sanierungsförderung des Landes Vorarlberg 2025 — Energieinstitut Vorarlberg
Wohnhaussanierung