Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Sanierungsförderung Vorarlberg

Förderung von thermischen Sanierungen und Bestandserweiterungen von Wohngebäuden. Verschiedene Boni (z.B. Materialressourcenbonus)


Wer kann die Förderung beantragen?

  • Private Eigentümer*innen von Wohnhäusern (mit Hauptwohnsitz in Vorarlberg)
  • Wohnbaugesellschaften und Baugruppen, die Bestandsgebäude sanieren
  • Eigentümer*innen von Ferienhäusern (bei rascher Sanierung)


Was wird gefördert?

Maßnahmen zur thermischen Sanierung wie z.B.:
  • Dämmung von Außenwänden, Dächern, Decken
  • Erneuerung von Fenstern und Türen
  • Behebung von Wärmebrücken
Für die Sanierung erhaltenswerter Wohnhäuser wird unabhängig von der energetischen Qualität der Sanierung ein Förderdarlehen oder alternativ ein Einmalzuschuss gewährt.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Basisförderung plus Boni (z. B. für gute Energiewerte, Nutzung ökologischer Materialien)
  • Bis zu 90 % der Sanierungskosten
  • Zusätzliche Förderung für Heizungstausch (z. B. 4.000 € bei fossilfreiem Ersatz)

Kriterien

  • Hauptwohnsitz im geförderten Gebäude
  • Einkommensgrenzen: eine Person: 4.000 €; zwei Personen: 7.000 €; drei oder mehr Personen: 8.250 €
  • Energetische Mindestanforderungen wie:
  • HFKW-freie Baustoffe bei Dämmung, Abdichtung und Installationen
  • PVC-freie Baumaterialien im Innenraum (ausgenommen Elektroinstallationen)
  • Keine Gasheizung zulässig
Die Sanierungsförderung Vorarlberg wird als zinsgünstiges Darlehen vergeben.

Weitere Informationen

Sanierungsförderung des Landes Vorarlberg 2025 — Energieinstitut Vorarlberg
Wohnhaussanierung