Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Neubauförderung 2050

Förderung der Finanzierung von Neubau – Zuschläge für energieeffizientes Bauen.


Wer kann die Förderung beantragen?

  • Privatpersonen


Was wird gefördert?

Der Neubau von Wohngebäuden, die als Hauptwohnsitz dienen. Die Förderung umfasst:
  • Energieeffizientes Bauen
  • Verwendung von regionalen Baustoffen
  • Umweltfreundliche Gebäudetechnik
  • Einbau von Photovoltaik- oder thermischen Solaranlagen
  • Komfortlüftungssysteme

Wie hoch ist die Förderung?

Basisförderung:
  • 40.000 € für Einfamilienhäuser
  • 100.000 € für Doppel- oder Reihenhäuser, Eigentumswohnungen, Ersatzneubauten, Zu-, Ein- oder Umbauten, organisierte Baugruppen mit mind, vier Wohnungen in verdichteter Bauweise
  • 120.000 € für Wohnbauinitiativen
  • Zuschläge:
  • 15.000 € je Kind und/oder 20.000 € für den erstmaligen Erwerb von Eigentum
  • Bis zu 60.000 € für energieeffizientes, klimaschonendes Bauen und/oder die Anwendung regionaler Baustoffe

Kriterien

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder rechtlich gleichgestellt
  • Geförderter Wohnraum dient dem ganzjährigen Wohnbedarf als Hauptwohnsitz
  • Monatliches Nettoeinkommen unter bestimmten Grenzwerten: 1 Person: 4.000 €; 2 Personen: 7.000 €; 3 oder mehr Personen: 8.250 €
  • Geförderter Wohnraum ist nicht größer als 150 m² (bzw. 200 m² bei zwei baulich getrennten Wohnungen in einem Zweifamilienhaus)
Die Wohnbauförderung Vorarlberg ist ein zinsgünstiges Darlehen, welches in zwei Tranchen ausgezahlt wird: zur Hälfte bei Baubeginn, zur Hälfte nach Fertigstellung. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten.

Weitere Informationen

Energetische Mindestanforderungen:
  • PV- oder thermische Solaranlage obligatorisch
  • Keine Gasheizung zulässig (außer bei Anbindung an bestehendes fossiles System im Falle einer Bestandserweiterung)
  • HFKW-freie Baustoffe bei Dämmung, Abdichtung und Installationen
  • PVC-freie Baumaterialien im Innenraum (ausgenommen Elektroinstallationen)
  • Alle für den Bau erforderlichen Hölzer müssen aus nachhaltiger Gewinnung stammen
  • Verputz mit maximal 6 % Kunststoffanteil und zementgebundene Kleber


  • Neubauförderung des Landes Vorarlberg 2025 — Energieinstitut Vorarlberg
    Neubauförderung - Privater Wohnbau
    Energieberatung Vorarlberg: 05572 31 202-112