Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Neubauförderung 2050

Förderung der Finanzierung von Neubau – Zuschläge für energieeffizientes Bauen.



Wer kann die Förderung beantragen?

  • Privatpersonen



Was wird gefördert?

Der Neubau von Wohngebäuden, die als Hauptwohnsitz dienen. Die Förderung umfasst:
  • Energieeffizientes Bauen
  • Verwendung von regionalen Baustoffen
  • Umweltfreundliche Gebäudetechnik
  • Einbau von Photovoltaik- oder thermischen Solaranlagen
  • Komfortlüftungssysteme

Wie hoch ist die Förderung?

Zinsgünstiges Darlehen; die Hälfte wird bei Baubeginn und die andere Hälfte nach Fertigstellung ausgezahlt.
Es kann zwischen einer steigenden (1,0 - 5%) und einer fixen (3,3 %) Verzinsung gewählt werden.
Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten.
 
Basisförderung:
    • 30.000 € für Einfamilienhäuser
    • 40.000 € für Doppel- oder Reihenhäuser
    • 50.000 € für Eigentumswohnungen, Ersatzneubauten, Zu-, Ein- oder Umbauten, organisierte Baugruppen mit mind, vier Wohnungen in verdichteter Bauweise
    • 120.000 € für Wohnbauinitiativen
    • Zuschläge:
  • 15.000 € je Kind und/oder 10.000 € für den erstmaligen Erwerb von Eigentum
  • Bis zu 37.500 € für energieeffizientes, klimaschonendes Bauen und/oder die Anwendung regionaler Baustoffe

Kriterien

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder rechtlich gleichgestellt
  • Geförderter Wohnraum dient dem ganzjährigen Wohnbedarf als Hauptwohnsitz
  • Monatliches Nettoeinkommen unter bestimmten Grenzwerten: 1 Person: 4.000 €; 2 Personen: 7.000 €; 3 oder mehr Personen: 8.250 €
  • Geförderter Wohnraum ist nicht größer als 150 m² (bzw. 200 m² bei zwei baulich getrennten Wohnungen in einem Zweifamilienhaus)

Weitere Informationen

Energetische Mindestanforderungen:
    • PV- oder thermische Solaranlage obligatorisch
    • Keine Gasheizung zulässig (außer bei Anbindung an bestehendes fossiles System im Falle einer Bestandserweiterung)
    • HFKW-freie Baustoffe bei Dämmung, Abdichtung und Installationen
    • PVC-freie Baumaterialien im Innenraum (ausgenommen Elektroinstallationen)
    • Alle für den Bau erforderlichen Hölzer müssen aus nachhaltiger Gewinnung stammen
    • Verputz mit maximal 6 % Kunststoffanteil und zementgebundene Kleber


Neubauförderung des Landes Vorarlberg 2025 — Energieinstitut Vorarlberg
Neubauförderung - Privater Wohnbau
    Energieberatung Vorarlberg: 05572 31 202-112