Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Sanierungsförderung

Verschiedene Maßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern.


Wer kann die Förderung beantragen?

  • Gebäudeeigentümer*innen
  • Bauberechtigte
  • Wohnungseigentümer*innen
    (unter bestimmten Voraussetzungen)


Was wird gefördert?

  • alten- und behindertengerechte Ausstattung des Sanitärbereichs
  • bedarfsorientierte behindertengerechte Ausstattung
  • Personenaufzüge

Wie hoch ist die Förderung?

Thermische Sanierungen:
  • 20% der Gesamtsumme der förderbaren Kosten
  • max. 100.000€ je Wohnung
  • 30.000€ je Wohneinheit bzw. Wohnung

Wärmebereitstellungsanlagen und thermische Solaranlagen für mehr als 8 Wohnungen:
  • max. 25% der tatsächlichen Kosten

Alten- und behindertengerechte Maßnahmen sowie Personenlifte:
  • max. 25% der tatsächlich anfallenden Kosten

Kriterien

  • Gebäudealter muss mindestens 15 Jahre betragen (ausgenommen altersgerechte, behindertengerechte Maßnahmen)
  • Online-Registrierung vor Beginn der Sanierungsmaßnahme

Weitere Informationen

Sanierungsförderung - Land Salzburg