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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Sanierungsförderung
Verschiedene Maßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern.
Wer kann die Förderung beantragen?
Gebäudeeigentümer*innen
Bauberechtigte
Wohnungseigentümer*innen
(unter bestimmten Voraussetzungen)
Wie hoch ist die Förderung? + Kriterien
Thermische Sanierungen:
20 % der Gesamtsumme
der förderbaren Kosten
max. 100.000 € je Wohnung
30.000 € je Wohneinheit
bzw. Wohnung
Thermische Sanierungen:
Wärmebereitstellungsanlagen und thermische Solaranlagen für mehr als acht Wohnungen:
max. 25 % der tatsächlichen Kosten
Alten- und behindertengerechte Maßnahmen sowie Personenlifte:
max. 25 % der tatsächlich anfallenden Kosten
Kriterien
Gebäudealter muss mindestens 15 Jahre betragen (ausgenommen altersgerechte, behindertengerechte Maßnahmen)
Online-Registrierung vor Beginn der Sanierungsmaßnahme
Was wird gefördert?
Thermische Sanierungen (Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes der Gebäudehülle)
Wärmebereitstellungsanlagen und thermische Solaranlagen für mehr als acht Wohnungen (Errichtung oder Erneuerung eines gebäudezentralen Wärmebereitstellungssystems mit dazugehörigem Speicher)
Luftwärmepumpe
Alten- und behindertengerechte Maßnahmen sowie Personenlift
Weitere Informationen
Sanierungsförderung - Land Salzburg