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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Sanierungsförderung
Verschiedene Maßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern.
Wer kann die Förderung beantragen?
Gebäudeeigentümer*innen
Bauberechtigte
Wohnungseigentümer*innen
(unter bestimmten Voraussetzungen)
Was wird gefördert?
Thermische Sanierungen (Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes der Gebäudehülle)
Wärmebereitstellungsanlagen und thermische Solaranlagen für mehr als 8 Wohnungen (Errichtung oder Erneuerung eines gebäudezentralen Wärmebereitstellungssystems mit dazugehörigem Speicher)
Alten- und behindertengerechte Maßnahmen sowie Personenlift
Wie hoch ist die Förderung?
Thermische Sanierungen:
20% der Gesamtsumme der förderbaren Kosten
max. 100.000€ je Wohnung
30.000€ je Wohneinheit bzw. Wohnung
Wärmebereitstellungsanlagen und thermische Solaranlagen für mehr als 8 Wohnungen:
max. 25% der tatsächlichen Kosten
Alten- und behindertengerechte Maßnahmen sowie Personenlifte:
max. 25% der tatsächlich anfallenden Kosten
Kriterien
Gebäudealter muss mindestens 15 Jahre betragen (ausgenommen altersgerechte, behindertengerechte Maßnahmen)
Online-Registrierung vor Beginn der Sanierungsmaßnahme
Weitere Infos
Sanierungsförderung - Land Salzburg