Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Sanierungsförderung

Verschiedene Maßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern.


Wer kann die Förderung beantragen?

  • Gebäudeeigentümer*innen
  • Bauberechtigte
  • Wohnungseigentümer*innen
    (unter bestimmten Voraussetzungen)


Wie hoch ist die Förderung? + Kriterien



Thermische Sanierungen:

  • 20 % der Gesamtsumme
    der förderbaren Kosten
  • max. 100.000 € je Wohnung
  • 30.000 € je Wohneinheit
    bzw. Wohnung


Thermische Sanierungen:

Wärmebereitstellungsanlagen und thermische Solaranlagen für mehr als acht Wohnungen:
  • max. 25 % der tatsächlichen Kosten


Alten- und behindertengerechte Maßnahmen sowie Personenlifte:
  • max. 25 % der tatsächlich anfallenden Kosten


Kriterien

  • Gebäudealter muss mindestens 15 Jahre betragen (ausgenommen altersgerechte, behindertengerechte Maßnahmen)
  • Online-Registrierung vor Beginn der Sanierungsmaßnahme


Was wird gefördert?

  • Thermische Sanierungen (Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes der Gebäudehülle)
  • Wärmebereitstellungsanlagen und thermische Solaranlagen für mehr als acht Wohnungen (Errichtung oder Erneuerung eines gebäudezentralen Wärmebereitstellungssystems mit dazugehörigem Speicher)
  • Luftwärmepumpe
  • Alten- und behindertengerechte Maßnahmen sowie Personenlift

Weitere Informationen

Sanierungsförderung - Land Salzburg