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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Förderungen im Naturschutz
Verschiedene Naturschutzförderungen
Wer kann die Förderung beantragen?
Natürliche Personen
Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften
Zusammenschlüsse von Personen und Personengesellschaften
Was wird gefördert?
Lebensraumförderung
Artenschutzförderung
Landschaftsschutzförderung
Förderung der Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit
Schutzgebietsförderung
Förderung der Naturschutzforschung und -planung
Wie hoch ist die Förderung?
Max. 3.000 €, einmal pro Gebäude
Aliquotierung bei Wohnanlagen
Kriterien
Die Maßnahme dient in einem relevanten Ausmaß den Zielen des Natur- und/oder Klimaschutzes (Nachweis durch fachkundige Beurteilung).
Die Maßnahme dient den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit.
Durch den Bezug der Fördergelder verschiedener Förderstellen kommt es zu keiner Überzahlung oder Doppelförderung.
Die Finanzierung der zu fördernden Maßnahmen bei Projektförderungen muss unter Berücksichtigung der beantragten Förderung sichergestellt sein.
Weitere Informationen
Förderungen im Naturschutz | Land Tirol
Transparenzportal - Naturschutzförderung Land Tirol