Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Förderungen im Naturschutz

Verschiedene Naturschutzförderungen


Wer kann die Förderung beantragen?

  • Natürliche Personen
  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  • Im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften
  • Zusammenschlüsse von Personen und Personengesellschaften


Was wird gefördert?

  • Lebensraumförderung
  • Artenschutzförderung
  • Landschaftsschutzförderung
  • Förderung der Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit
  • Schutzgebietsförderung
  • Förderung der Naturschutzforschung und -planung

Wie hoch ist die Förderung?

  • Max. 3.000 €, einmal pro Gebäude
  • Aliquotierung bei Wohnanlagen

Kriterien

  • Die Maßnahme dient in einem relevanten Ausmaß den Zielen des Natur- und/oder Klimaschutzes (Nachweis durch fachkundige Beurteilung).
  • Die Maßnahme dient den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit.
  • Durch den Bezug der Fördergelder verschiedener Förderstellen kommt es zu keiner Überzahlung oder Doppelförderung.
  • Die Finanzierung der zu fördernden Maßnahmen bei Projektförderungen muss unter Berücksichtigung der beantragten Förderung sichergestellt sein.

Weitere Informationen

Förderungen im Naturschutz | Land Tirol
Transparenzportal - Naturschutzförderung Land Tirol