Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Ökobonusförderung und Qualitätszuschuss

Förderung von umfassenden thermisch-energetischen Sanierungen bei Wohnobjekten. Förderung für Einzelbauteile.


Wer kann die Förderung beantragen?

  • Privatpersonen


Was wird gefördert?

  • Umfassende, thermisch-energetische Sanierung (mind. drei Maßnahmen)
  • Umsetzungsgrad von in Summe mind. 250 % (eine vollständig umgesetzte Maßnahme = 100 %)
  • Maßnahmen: Fassade, Fenster, Dämmung der untersten Geschossdecke, Dämmung Dach bzw. oberste Geschossdecke, energetisch relevantes Haustechniksystem, Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 20 %, Einhaltung dieses Heizwärmebedarfs:

  • Ökostufe 2050
    HWB Ref,RK [kWh/m²a] ≤ 13 x (1 + 3 / lc)

Wie hoch ist die Förderung?

    Die Förderung im Rahmen der Ökostufe 2050 richtet sich nach der Nutzfläche des Gebäudes:
  • Für Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 300 m² beträgt die Förderung 8.800 €.
  • Für Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 300 m² bis max. 1.000 m² beträgt die Förderung 14.520 €.
  • Für Gebäude mit einer Nutzfläche von über 1.000 m² beträgt die Förderung 20.350 €

Weitere Informationen

Qualitätszuschuss
Für Sanierungen, die besonders hohe Planungs-, Ausführungs- sowie energetische und ökologische Qualität aufweisen
Gebäude ≤ 300 m² Nutzfläche 2.000 €
Gebäude > 300 m² ≤ 1.000 m² Nutzfläche 4.000 €
Gebäude > 1.000 m² Nutzfläche 6.000 €



Ökobonusförderung und Qualitätszuschuss | Land Tirol