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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Ökobonusförderung und Qualitätszuschuss
Förderung von umfassenden thermisch-energetischen Sanierungen bei Wohnobjekten. Förderung für Einzelbauteile.
Wer kann die Förderung beantragen?
Privatpersonen
Was wird gefördert?
Umfassende, thermisch-energetische Sanierung (mind. drei Maßnahmen)
Umsetzungsgrad von in Summe mind. 250 % (eine vollständig umgesetzte Maßnahme = 100 %)
Maßnahmen: Fassade, Fenster, Dämmung der untersten Geschossdecke, Dämmung Dach bzw. oberste Geschossdecke, energetisch relevantes Haustechniksystem, Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 20 %, Einhaltung dieses Heizwärmebedarfs:
Ökostufe
2050
HWB Ref,RK [kWh/m²a]
≤ 13 x (1 + 3 / lc)
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung im Rahmen der Ökostufe 2050 richtet sich nach der Nutzfläche des Gebäudes:
Für Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 300 m² beträgt die Förderung 8.800 €.
Für Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 300 m² bis max. 1.000 m² beträgt die Förderung 14.520 €.
Für Gebäude mit einer Nutzfläche von über 1.000 m² beträgt die Förderung 20.350 €
Weitere Informationen
Qualitätszuschuss
Für Sanierungen, die besonders hohe Planungs-, Ausführungs- sowie energetische und ökologische Qualität aufweisen
Gebäude ≤ 300 m²
Nutzfläche 2.000 €
Gebäude > 300 m² ≤ 1.000 m²
Nutzfläche 4.000 €
Gebäude > 1.000 m²
Nutzfläche 6.000 €
Ökobonusförderung und Qualitätszuschuss | Land Tirol