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KRAISBAU als Grundstein für eine
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Tiroler Digitalisierungsförderung
Die Tiroler Digitalisierungsförderung unterstützt Unternehmen in Tirol bei der Einführung moderner digitaler Technologien sowie bei der Schulung ihrer Mitarbeiter*innen, um betriebsinterne Prozesse zu digitalisieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
Wer kann die Förderung beantragen?
Unternehmen mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet sind oder über eine aufrechte Gewerbeberechtigung verfügen.
Ausgeschlossen sind: Unternehmen, die überwiegend im Eigentum der öffentlichen Hand stehen oder in der Tiroler Tourismusförderung antragsberechtigt sind.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Planung, Umsetzung und Qualifizierung:
Planung: Vorbereitung und Konzeption von Digitalisierungsvorhaben.
Umsetzung: Realisierung von Digitalisierungsmaßnahmen, wie z. B. Einführung von ERP-Systemen, Automatisierung, KI-Integration, Steuer- und Regeltechnik, digitales Prototyping, digitale Kommunikationssysteme, Augmented und Virtual Reality, Building Information Modeling (BIM), barrierefreie digitale Lösungen sowie IT-Sicherheitsmaßnahmen.
Qualifizierung: Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen im Zusammenhang mit Digitalisierungsprojekten.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderquote und die maximale Bemessungsgrundlage variieren je nach Unternehmensgröße:
Kleinstunternehmen: Förderquote bis zu 30 % der förderbaren Kosten. Maximale Bemessungsgrundlage: 100.000 €.
Kleine Unternehmen: Förderquote: bis zu 20 % der förderbaren Kosten. Maximale Bemessungsgrundlage: 300.000 €.
Mittlere und große Unternehmen: Förderquote: bis zu 10 % der förderbaren Kosten. Maximale Bemessungsgrundlage: 750.000 €.
Förderbare Kosten:
Personalkosten (maximal 10 % der förderbaren Gesamtkosten).
Externe Kosten.
Sach- und Materialkosten.
Investitionskosten für Soft- und Hardware.
Weitere Informationen
Tiroler Digitalisierungsförderung | Land Tirol
Tiroler Digitalisierungsförderung