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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Tiroler Digitalisierungsförderung
Die Tiroler Digitalisierungsförderung unterstützt Tiroler Unternehmen bei der Einführung digitaler Technologien sowie bei der Schulung ihrer Mitarbeiter*innen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Unternehmen mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet sind oder über eine aufrechte Gewerbeberechtigung verfügen.
Ausgeschlossen sind: Unternehmen, die überwiegend im Eigentum der öffentlichen Hand stehen oder in der Tiroler Tourismusförderung antragsberechtigt sind.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Planung, Umsetzung und Qualifizierung:
Planung: Vorbereitung und Konzeption von Digitalisierungsvorhaben.
Umsetzung: Realisierung von Digitalisierungsmaßnahmen, wie z. B. Einführung von ERP-Systemen, Automatisierung, KI-Integration, Steuer- und Regeltechnik, digitales Prototyping, digitale Kommunikationssysteme, Augmented und Virtual Reality, Building Information Modeling (BIM), barrierefreie digitale Lösungen sowie IT-Sicherheitsmaßnahmen.
Qualifizierung: Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen im Zusammenhang mit Digitalisierungsprojekten.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderquote und die maximale Bemessungsgrundlage variieren je nach Unternehmensgröße:
Kleinstunternehmen: Förderquote bis zu 30 % der förderbaren Kosten. Maximale Bemessungsgrundlage: 100.000 €.
Kleine Unternehmen: Förderquote: bis zu 20 % der förderbaren Kosten. Maximale Bemessungsgrundlage: 300.000 €.
Mittlere und große Unternehmen: Förderquote: bis zu 10 % der förderbaren Kosten. Maximale Bemessungsgrundlage: 750.000 €.
Förderbare Kosten:
Personalkosten (maximal 10 % der förderbaren Gesamtkosten).
Externe Kosten.
Sach- und Materialkosten.
Investitionskosten für Soft- und Hardware.
Weitere Informationen
Tiroler Digitalisierungsförderung | Land Tirol
Tiroler Digitalisierungsförderung