Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Wohnhaussanierung

Förderung von Sanierungsmaßnahmen


Wer kann die Förderung beantragen?

  • Privatpersonen (Mieter*innen,
    Eigentümer*innen,
    Bauberechtigte)


Was wird gefördert?

  • Sanierungsmaßnahmen (z.B. Veränderung/Vergrößerung von Wohnflächen)
  • Energetische Sanierungen (z.B. Fenstertausch, Wärmedämmung, moderne Heizungssysteme, Photovoltaik, Solaranlagen)
  • Dachsanierungen (Baubewilligung vor mehr als 20 Jahren)

Wie hoch ist die Förderung?

  • Eigentümer*innen: max. 1.100 € pro Quadratmeter
  • Mieter*innen: bis zu 34.000 €
  • Wohnraumvergrößerung: bis zu 2.200 € pro Quadratmeter
  • Einmalzuschuss oder Annuitätenzuschuss

Kriterien

  • Antragssteller müssen österreichische Staatsbürger*innen oder gleichgestellt sein
  • Sanierte Immobilie muss Hauptwohnsitz sein
  • Achtung auf Einkommensgrenze
  • Maßnahmen müssen von befugten Personen durchgeführt werden, durch Rechnungen nachgewiesen
  • Evtl. Vorlage eines Sanierungskonzeptes

Weitere Informationen

ws-richtlinie 01-09-2024.pdf