Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Wohnhaussanierung

Förderung von Sanierungsmaßnahmen in bzw. an förderfähigen Wohnhäusern, Wohnungen und Wohnheimen.


Wer kann die Förderung beantragen?

  • Privatpersonen (Mieter*innen,
    Eigentümer*innen,
    Bauberechtigte)


Was wird gefördert?

  • Sanierungsmaßnahmen (z.B. Veränderung/Vergrößerung von Wohnflächen) - Baubewilligung muss länger als 20 Jahre zurückliegen
  • Maßnahmen zur Erhöhung des Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutzes, Maßnahmen zur Verminderung des Energieverlustes, des Energieverbrauchs und des Schadstoffausstoßes von Heizungen und Warmwasseraufbereitungsanlagen und umweltfreundliche Maßnahmen - Baubewilligung muss länger als 10 Jahre zurückliegen
  • Maßnahmen, die den Bedürfnissen von behinderten oder alten Menschen dienen, Einbau einer Solaranlage / PV-Anlage, Maßnahmen zum Anschluss an Fernwärmeanlagen - ungeachtet des Alters der Baubewilligung

Wie hoch ist die Förderung?

  • Eigentümer*innen: max. 1.100 € pro Quadratmeter
  • Mieter*innen: bis zu 34.000 € förderbare Kosten
  • Wohnraumvergrößerung: bis zu 2.200 € pro Quadratmeter
  • Einmalzuschuss oder Annuitätenzuschuss

Kriterien

  • Antragssteller müssen österreichische Staatsbürger*innen oder gleichgestellt sein
  • Das zu fördernde Objekt muss von der begünstigten Person bewohnt werden.
  • Achtung auf Einkommensgrenze
  • Maßnahmen müssen von befugten Personen durchgeführt werden, durch Rechnungen nachgewiesen
  • Evtl. Vorlage eines Sanierungskonzeptes

Weitere Informationen

CIRCULAR ECONOMY FORUM AUSTRIA
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