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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Wohnhaussanierung
Förderung von Sanierungsmaßnahmen in bzw. an förderfähigen Wohnhäusern, Wohnungen und Wohnheimen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Privatpersonen (Mieter*innen,
Eigentümer*innen,
Bauberechtigte)
Was wird gefördert?
Sanierungsmaßnahmen (z.B. Veränderung/Vergrößerung von Wohnflächen) - Baubewilligung muss länger als 20 Jahre zurückliegen
Maßnahmen zur Erhöhung des Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutzes, Maßnahmen zur Verminderung des Energieverlustes, des Energieverbrauchs und des Schadstoffausstoßes von Heizungen und Warmwasseraufbereitungsanlagen und umweltfreundliche Maßnahmen - Baubewilligung muss länger als 10 Jahre zurückliegen
Maßnahmen, die den Bedürfnissen von behinderten oder alten Menschen dienen, Einbau einer Solaranlage / PV-Anlage, Maßnahmen zum Anschluss an Fernwärmeanlagen - ungeachtet des Alters der Baubewilligung
Wie hoch ist die Förderung?
Eigentümer*innen: max. 1.100 € pro Quadratmeter
Mieter*innen: bis zu 34.000 € förderbare Kosten
Wohnraumvergrößerung: bis zu 2.200 € pro Quadratmeter
Einmalzuschuss oder Annuitätenzuschuss
Kriterien
Antragssteller müssen österreichische Staatsbürger*innen oder gleichgestellt sein
Das zu fördernde Objekt muss von der begünstigten Person bewohnt werden.
Achtung auf Einkommensgrenze
Maßnahmen müssen von befugten Personen durchgeführt werden, durch Rechnungen nachgewiesen
Evtl. Vorlage eines Sanierungskonzeptes
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