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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Wohnhaussanierung
Förderung von Sanierungsmaßnahmen
Wer kann die Förderung beantragen?
Privatpersonen (Mieter*innen,
Eigentümer*innen,
Bauberechtigte)
Was wird gefördert?
Sanierungsmaßnahmen (z.B. Veränderung/Vergrößerung von Wohnflächen)
Energetische Sanierungen (z.B. Fenstertausch, Wärmedämmung, moderne Heizungssysteme, Photovoltaik, Solaranlagen)
Dachsanierungen (Baubewilligung vor mehr als 20 Jahren)
Wie hoch ist die Förderung?
Eigentümer*innen: max. 1.100 € pro Quadratmeter
Mieter*innen: bis zu 34.000 €
Wohnraumvergrößerung: bis zu 2.200 € pro Quadratmeter
Einmalzuschuss oder Annuitätenzuschuss
Kriterien
Antragssteller müssen österreichische Staatsbürger*innen oder gleichgestellt sein
Sanierte Immobilie muss Hauptwohnsitz sein
Achtung auf Einkommensgrenze
Maßnahmen müssen von befugten Personen durchgeführt werden, durch Rechnungen nachgewiesen
Evtl. Vorlage eines Sanierungskonzeptes
Weitere Informationen
ws-richtlinie 01-09-2024.pdf