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KRAISBAU als Grundstein für eine
Zirkuläre Baubranche
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Förderung von Wärmepumpen (Energiestrategie Tirol 2050)
Förderung der Neuanschaffung von Wärmepumpen in Tirol.
Wer kann die Förderung beantragen?
Natürliche Personen, die…
keine Wohnbauförderung in Anspruch genommen haben.
eine hocheffiziente Wärmepumpe als Hauptheizsystem im neu errichteten bzw. im Zuge eines Zu- und Umbaus ausgebauten Eigenheims mit bis zu zwei Wohnungen installiert haben.
Was wird gefördert?
Grundwasserwärmepumpe
Erdwärmepumpe (Tiefensonden, Kollektoren)
Luftwärmepumpe
Abluftwärmepumpe als Luft-Wasser-Wärmepumpe (Kombinationsgeräte)
Wie hoch ist die Förderung?
Erd- bzw. Grundwasser-Wärmepumpen: 3.000 €
Luftwärmepumpen: 700 €
Kriterien
Anlagen müssen der Tiroler Bauordnung und allen gesetzlichen Bestimmungen und Normen entsprechen.
Max. 40 °C Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems
Die beantragte Maßnahme muss in Tirol umgesetzt werden.
Das Gebäude muss überwiegend für private Wohnzwecke genutzt werden.
Weitere Informationen
180621_V4_Richtlinienentwurf_Förderung_WP_V1
Inbetriebnahme der Wärmepumpenanlage zwischen 1. Juli 2021 und 31. Dezember 2025
(Baubewilligungen ab 1. Jänner 2021)