Zirkuläre Baubranche

KRAISBAU als Grundstein für eine

Zirkuläre Baubranche

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Förderung von Wärmepumpen (Energiestrategie Tirol 2050)

Förderung der Neuanschaffung von Wärmepumpen in Tirol.


Wer kann die Förderung beantragen?

Natürliche Personen, die…
  • keine Wohnbauförderung in Anspruch genommen haben.
  • eine hocheffiziente Wärmepumpe als Hauptheizsystem im neu errichteten bzw. im Zuge eines Zu- und Umbaus ausgebauten Eigenheims mit bis zu zwei Wohnungen installiert haben.

Was wird gefördert?

  • Grundwasserwärmepumpe
  • Erdwärmepumpe (Tiefensonden, Kollektoren)
  • Luftwärmepumpe
  • Abluftwärmepumpe als Luft-Wasser-Wärmepumpe (Kombinationsgeräte)

Wie hoch ist die Förderung?

  • Erd- bzw. Grundwasser-Wärmepumpen: 3.000 €
  • Luftwärmepumpen: 700 €

Kriterien

  • Anlagen müssen der Tiroler Bauordnung und allen gesetzlichen Bestimmungen und Normen entsprechen.
  • Max. 40 °C Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems
  • Die beantragte Maßnahme muss in Tirol umgesetzt werden.
  • Das Gebäude muss überwiegend für private Wohnzwecke genutzt werden.

Weitere Informationen

180621_V4_Richtlinienentwurf_Förderung_WP_V1
Inbetriebnahme der Wärmepumpenanlage zwischen 1. Juli 2021 und 31. Dezember 2025
(Baubewilligungen ab 1. Jänner 2021)